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Neu-Ulm ist eine aufstrebende, junge Stadt mit rund 62.000 Einwohnern. Als Teil des Oberzentrums Ulm/Neu-Ulm ist sie geprägt von einer dynamischen Entwicklung, die durch innovative Unternehmen gefördert wird. Die Stadt verfügt über ausgezeichnete Bildungseinrichtungen und attraktive Kultur- und Freizeitmöglichkeiten.

Wir suchen zum 01. Mai 2026 ein:

Berufsmäßiges Stadtratsmitglied (m/w/d) für die Leitung des Dezernates Umwelt, Planen und Bauen

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Vergütung:
Besoldungsgruppe B2/B3 BayBesG
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Arbeitszeit:
Vollzeit - Amtszeit 6 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich
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Urlaub:
30 Tage Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Sie leiten das Dezernat mit den zugeordneten Organisationseinheiten Umweltstrategie, Stadtplanung mit den Aufgabenbereichen Stadtentwicklung, städtebauliche Planung, Stadterneuerung und Stadtsanierung, Landschafts- und Grünplanung, Verkehrsplanung, Bauaufsichtsbehörde, Denkmalschutz, Hochbau, Infrastrukturmanagement, Stadtentwässerung, Gewässerbau, Allgemeiner Tiefbau, Straßen- und Brückenbau, Garten- und Landschaftsbau, Friedhofs- und Bestattungswesen, Straßen- und Verkehrsrecht und Kommunale Verkehrsüberwachung
  • Sie sind im Rahmen Ihrer umfassenden Leitungs-, Koordinations- und Steuerungskompetenzen für Ihren Geschäftsbereich verantwortlich, beraten den Stadtrat und seine Gremien sowie die Oberbürgermeisterin in Ihrem Aufgabenbereich
  • Änderungen im Geschäftsbereich bleiben vorbehalten

Anforderungsprofil:

Sie verfügen über

  • die laufbahnrechtliche Qualifikation für die 4. Qualifikationsebene Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (fachlicher Schwerpunkt bautechnisches und umweltfachlicher Dienst) oder ein abweichendes Hochschulstudium mit mehrjähriger (mindestens 3 Jahre) Berufserfahrung in einer dem künftigen Aufgabengebiet entsprechenden verantwortlichen Stellung (Art. 12 Abs. 2 Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz – KWBG);
  • die Wählbarkeit für das Amt eines hauptberuflichen ersten Bürgermeisters (m/w/d) gemäß Art. 39 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG;
  • einschlägige Berufserfahrung und hohe fachliche Kompetenz auf den Gebieten des Städtebaus, der Architektur und des Hoch- und Tiefbaus;
  • eine ausgeprägte Fähigkeit für Führungsaufgaben sowie Entscheidungs- und Verantwortungsbereitschaft;
  • Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit zu vernetztem, fach- und institutionsübergreifendem Arbeiten mit verschiedenen Zielgruppen;
  • strukturiertes und analytisches Denkvermögen sowie hohe Flexibilität bei der Erarbeitung neuer Themengebiete;
  • hohe Belastbarkeit und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft.

Unser Angebot an Sie:

Sie werden vom Stadtrat zum berufsmäßigen Stadtratsmitglied, dessen Funktion in anderen Bundesländern dem eines Beigeordneten (m/w/d) bzw. eines Dezernenten (m/w/d) entspricht, für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Die Amtszeit läuft vom 01.05.2026 bis 30.04.2032. Als Beamter (m/w/d) auf Zeit erhalten Sie in Ihrer ersten Amtszeit Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe B 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) und eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung. Die Wiederwahl ist möglich; ab der zweiten Amtsperiode erfolgt die Besoldung nach Besoldungsgruppe B 3 BayBesG.

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